Bioresonanztherapie
Allergie und Bioresonanz
Die Schulmedizin propagiert ein hypothetisches Modell, nach dem Allergene die Schleimhaut durchdringen müssen, um so zu den sog. Mastzellen zu gelangen. Diese besitzen auf ihrer Oberfläche allergenspezifische Immunglobuline, IgE, die dann mit den Allergenen reagieren. Folge ist zum Beispiel die Ausschüttung von Histamin, einem Gewebshormon, mit den bekannten Symptomen wie Rötung, Schwellung, Jucken usw.. Entzündungsreaktionen eben.
Das Modell läßt allerdings offen, warum und wie die Allergene, zum Beispiel Gräserpollen, die Mastzellen erreichen, denn die Epithelzellen der Schleimhäute besitzen die Fähigkeit, Fremdstoffe zu "filtern". Und das über verschiedene Mechanismen. Ausserdem erfolgt die allergische Reaktion in der Regel sofort. Das Allergen aber benötigt Zeit, sollte es tatsächlich zur Mastzelle vorstoßen können/müssen.
Könnte es nicht sein, dass die allergische Reaktion völlig anders ausgelöst wird? Vor allem, da Bioresonanz- (oder auch Schwingungsmedizin), oft in der Lage ist, allergische Reaktion zum Verschwinden zu bringen. (Wie es das unten stehende Urteil des Oberlandesgerichts München belegt). Ein Allergen löst ein elektromagnetisches Signal aus, das zu einer Fehlreaktion des Immunsystems führt. Das erklärt zumindest die unmittelbare Reaktion. Diese Fehlinformation, die über Resonanz eine krankhaften Reaktion im Immunsystems auslöst, wird mittels Bioresonanztherapie "ausgeglichen", wir Therapeuten reden von "löschen".
Die Therapie ist in der Regel nebenwirkungsfrei. Der Therapieerfolg wurde sowohl von der Firma Regumed wie auch der Firma Holimed statistisch ausgewertet. Therapieerfolg bedeutet dabei das vollständige Verschwinden der Allergie. Die Zahlen schwanken je nach Art der Allergie zwischen ca. 70% und ca. 90%. Wer sich für die genauen Zahlen interessiert, möge die Ergebnisse bei diesen Herstellern von Bioresonanzsystemen erfragen.
Firma Regumed
Firma Holimed
Urteil des Oberlandesgerichts München
Nach fünfjährigem Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht München in einem Urteil vom 14. Mai 2009 (Aktenzeichen: 6 U 2187/06) entschieden, dass Patienten, Therapeuten und die breite Öffentlichkeit in zulässiger Weise darüber informiert werden dürfen, dass Allergien mit der Bicom Bioresonanztherapie sowohl schmerzfrei getestet als auch nebenwirkungsfrei therapiert werden können.
Gegenstand des Rechtsstreites war eine Unterlassungsklage, die einer der aktivsten Wettbewerbsverbände, der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. in Berlin, gegen die Regumed GmbH eingereicht hatte. Die Werbung für die Bicom Bioresonanztherapie sollte nach Auffassung des Verbandes untersagt werden, da es sich um ein „unsinniges Therapiekonzept“ handele und es die Schwingungen, mit denen die Bioresonanz arbeitet, „genauso wenig gebe wie den Osterhasen oder den Klabautermann“. Die Argumentation des Verbandes war bemerkenswert unsachlich.
Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat sich offensichtlich darauf spezialisiert, die Internetseiten von Firmen, die auf dem naturheilkundlichen Sektor arbeiten, zu durchforsten. Inzwischen sind aber auch die Internetseiten von naturheilkundlich arbeitenden Therapeuten in den Fokus des Verbandes gerückt. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Therapieverfahren, die von der sogenannten Schulmedizin noch nicht anerkannt sind. Der Verband fordert dann Unterlassungserklärungen wegen irreführender Werbung ein.
Nun hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass zumindest für die Allergietherapie mit der Bicom Bioresonanzmethode geworben werden darf. Das Oberlandesgericht stellte zutreffend fest, dass der Nachweis der Wirksamkeit medizinischer Verfahren auch durch eine hinreichend große Anzahl wissenschaftlich dokumentierter praktischer Erfahrungen geführt werden kann. Diese Dokumentationen wurden dem Gericht von Regumed vorgelegt.
Auch wenn bei diesem Urteil erst einmal noch viele andere Anwendungsbereiche, für die das Oberlandesgericht die vorgelegten Studien als noch nicht ausreichend erachtete, auf der Strecke blieben, so ist dieses Urteil doch ein Meilenstein in der Geschichte der Bioresonanz – ja vielleicht sogar langfristig in der Geschichte der Medizin.
Disclaimer
An dieser Stelle noch einmal speziell der Link auf meinen Disclaimer, und herzlichen Dank an die Firma Regumed für Ihren unermüdlichen Einsatz zur Durchsetzung dieses Urteils gegen den Verband Sozialer Wettbewerb e.V. in Berlin. Jeder Therapeut, der wie ich mit der Bioresonanztherapie arbeitet, wird das Urteil sicherlich von Herzen begrüßen.
Die Bicom Bioresonanzmethode gehört ebenso wie z.B. die Homöopathie, die Akupunktur und andere Verfahren der besonderen Therapierichtungen in den Bereich der regulativen Medizin. Innerhalb der besonderen Therapierichtungen ist die Bioresonanztherapie als bewährte Therapiemethode anerkannt. In der Schulmedizin hingegen ist die Bioresonanzmethode nicht Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung und deshalb auch noch nicht anerkannt.